
Integration
Sofern die individuellen Folgen der Behinderung die adäquate Teilnahme am Schulbesuch bzw. Unterricht verhindern, besteht bei Ausschöpfung aller schulischen Mittel, die Rechtsgrundlage der Integrationshilfe. Die ambulante Maßnahme der Integrationshilfe wird in Form einer Schulassistenz durch eine individuelle Betreuung des Hilfesuchenden verwirklicht. Im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens wird in Kooperation mit allen beteiligen Stellen eine Hilfeform festgelegt.
Ziel
Die Teilnahme am Unterricht, sowie die Teilhabe am Schulleben und an der Klassengemeinschaft soll durch die Hilfe ermöglicht werden bzw. diese objektiv messbar erleichtern. Die Hilfe verfolgt das Ziel eine angemessene Schulbildung im Sinne der Zielsetzungen von SGB IX und SGB XII zu erreichen. Ausgangspunkt der Integrationshilfe sind die Ressourcen des Hilfesuchenden und eine enge Zusammenarbeit mit Familie, Schule und Kostenträger. Ziel der Integrationskraft ist es sich im Verlauf der Betreuung möglichst immer weiter zurück zu nehmen und die zunehmenden Fortschritte des Klienten hinsichtlich seiner Integration zu fördern.
Art und Umfang der Leistungen:
Integrationshilfe im schulischen Rahmen kann während des Unterrichts oder innerhalb schulischer Veranstaltungen, beispielsweise Klassenfahrten oder Tagesausflüge gewährleistet werden. Inhaltliche Aspekte im Rahmen der Integrationshilfe und Schulbegleitung können beispielsweise folgende Punkte sein:
- Begleitung des Schülers bei schulischen Situationen der Herausforderung (z.B. Werkstattpraktikum etc.)
- Maßnahmen zur Vermeidung von (auto-)aggressiven Handlungen
- Vermeidung von Selbstgefährdungen (z.B. aufgrund eine vorliegenden Epilepsie etc.)
- Unterstützung im Rahmen von Kriseninterventionindividuelle Betreuung außerhalb des Klassenverbandes
- Assistenz bei einzelnen im Unterricht geforderten Aufgabenstellungen
- Unterstützung zur Integration des Schülers
- Beaufsichtigung und Hilfestellung außerhalb des Unterrichts (z.B. in den Pausen, Begleitungen)